Abgabe von Welpen laut Anfrage ÖKV an das BMI
- 10 Apr
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), ZVR: 695549355, ist der Dachverband von rund 100 Vereinen und deren 60.000 Mitgliedern.
Nach der Verordnung des BMSGPK, BGBl. II Nr. 98/2020 idF BGBl. II Nr. 108/2020 ist zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten.
Immer häufiger wird an uns die Frage herangetragen, ob die Deckung von Hunden bzw. die Abgabe von Welpen eine Ausnahmen im Sinne der in § 2 Z 1-5 in der genannten Verordnung genannten Zwecke darstellt.
Selbstverständlich würden bei Deckung von Hunden bzw. der Abgabe von Hundewelpen die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen (Wahrung des Abstandes, Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Händewaschen etc.) eingehalten werden.
Bedingt durch den Zeitdruck bei Deckung von Hunden bzw. der Abgabe von Hundewelpen dürfen wir um zeitnahe Beantwortung ersuchen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Kreiner
Präsident
Sehr geehrter Herr Präsident,
sofern der Kaufvertrag über den Welpen bereits vor Inkrafttreten der COVID-19-Maßnahmen abgeschlossen wurde, ist die termingemäße Abholung beim Züchter zulässig. Da die Gefahr besteht, dass sich ein Welpe bei zu später Eingliederung in ein neues Umfeld nicht mehr optimal entwickeln könnte, ist die rechtzeitige Abholung zur Sicherung des Eigentums erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit
Pflege und Konsumentenschutz
S7 Krisenstab Covid-19