Leitfaden für Züchter
- 21 Mai
ÖCNHS Leitfaden für Züchter
Vor Beginn Ihrer züchterischen Tätigkeit müssen Sie einen durch den Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) international bei der FCI geschützten Zwingernamen beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie beim:
Österreichischen Kynologenverband (ÖKV)
2362 Biedermannsdorf
Siegfried-Marcus-Str. 7
www.oekv.at
Alle Wurfeintragungen für nordische Hunderassen in das Österr. Hundezuchtbuch (ÖHZB) des ÖKV werden ausnahmslos vom ÖSTERREICHISCHEN CLUB FÜR NORDISCHE HUNDERASSEN UND SCHLITTENHUNDE nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen durchgeführt.
ANMELDUNG IN DAS ÖHZB WURFKONTROLLE / WURFABNAHME:
Die Anmeldung zur Wurfeintragung in das ÖHZB ist vom Züchter unter Verwendung der entsprechenden, vom ÖKV (www.oekv.at) aufgelegten Formulare vorzunehmen.
Jeder Züchter hat schriftlich ein Login unter Bekanntgabe seiner E-Mailadresse und des zuständigen Zuchtwartes beim ÖKV anzufordern und in weiterer Folge die Deckbescheinigung direkt mittels Login auf der Homepage des ÖKV auszufüllen, auszudrucken, zu unterzeichnen und innerhalb von 10 Tagen an den ÖCNHS-Zuchtwart per Mail oder in Kopie per Post zu übermitteln.
Der Zuchtwart kontrolliert die Deckmeldung und gibt diese auf der Homepage des ÖKV frei.
Nach der Geburt der Welpen ist innerhalb von 10 Tagen die Wurfstärke (R/H) und der Wurftag dem ÖCNHS-Zuchtwart per Mail oder per Post bekannt zu geben. Das Eintragungsformular ist auf der Homepage mittels Login zu erstellen, zu unterzeichnen und spätestens in der 5. Lebenswoche der Welpen an den ÖCNHS-Zuchtwart per Mail oder in Kopie per Post zu übermitteln. Ebenso ist in der 5. Lebenswoche der Welpen der ÖCNHS Zuchtwart zwecks Terminvereinbarung für die Wurfabnahme zwingend zu verständigen. Des Weiteren ist die Wurfabnahmegebühr von € 100,- pro Wurf (Nicht Mitglieder € 150,- pro Wurf), gemäß Gebührenordnung, bis zur Wurfabnahme auf das ÖCNHS-Vereinskonto, unter Angabe des Wurfes (z.B. WA-Gebühr für A-Wurf, Wurfdatum 01.05.2013), zur Überweisung zu bringen. Das bezahlen der Wurfabnahmegebühren mit den Ahnentafeln, über den ÖKV, sollte die Ausnahme bleiben und ist NUR mit vorheriger Absprache mit dem/der Zuchtwart/in möglich! Bis Ende der 7. Lebenswoche der Welpen erfolgt die Wurfabnahme vom Vertrauenstierarzt des Züchters in Anwesenheit eines ÖCNHS-Clubbeauftragten. Die Welpen werden mit einem Micro-Chip gekennzeichnet, bzw. der Mikro-Chip überprüft. Der Tierarzt wird den Allgemeinzustand der Welpen und die Mutterhündin begutachten sowien eine tieräztliche Kontrolle der Welpen auf korrektes Gebiss, bereits vorhandene Hoden, Nabelbruch, Wolfskrallen, Knickrute ect. durchführen. Weiters ist das Datum der Impfungen und Entwurmungen auf dem Wurfabnahmeprotokoll einzutragen. Am Ende der Wurfabnahme ist das Probematerial mittels Backenabstrich gem. "Anweisung zur Zellenentnahme mittels Backenabstrich" für die Erstellung eines DNA-Profiles und den Abstammungsnachweis zu entnehmen!! Der ÖCNHS-Clubbeauftragte kontrolliert die Identität der Mutterhündin (Microchip). Eine Kopie des Wurfabnahmeprotokolls wird vom ÖCNHS-Zuchtbeauftragten dem Züchter übergeben. Diese Übergabe ist vom Züchter mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Nach der Kennzeichnung der Welpen und Abnahme der Backenabstriche, sind folgende Unterlagen zwecks Ausstellung von Abstammungsurkunden an den ÖCNHS-Clubbeauftragten, der die Übernahme schriftlich bestätigt, zu übergeben:
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Nach Vorliegen aller notwendigen Zuchtunterlagen erfolgt seitens des ÖCNHS die Anfertigung der Abstammungsnachweise und deren Übersendung an den Züchter durch den Österreichischen Kynologenverband.
Der ÖCNHS - Vorstand
13.08.2013