ABSTAMMUNGSNACHWEIS "A-BLATT"

  • 21 Mai

siehe auch ZEO § 11, Punkt 1.)

Eintragung in das A-Blatt:


a) In das A-Blatt werden nordische Hunde eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV und des ÖCNHS entsprechen.

b) Es müssen drei komplette Ahnenreihen in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sein.

c) Genaueste Einhaltung der Zucht- und Eintragungsordnung des ÖCNHS.

d) Importhunde, die in kein anderes von der FCI anerkanntes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und auf dem Abstammungsnachweis keinen Vermerk über Unregelmäßigkeiten des Zuchtvorgangs aufweisen.

Newsflash

Einladung zur Generalversammlung 2024

Liebes Clubmitglied des ÖCNHS!

Wir laden zur diesjährigen Generalversammlung am 25. Mai 2024 um 12:00 Uhr beim Rasthaus Dokl in Hofstätten 113, 8200 Hofstätten an der Raab ein: 

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