Wurfabnahme
- 01 Jul
Ablauf Wurfabnahme:
1. In der 5. Lebenswoche der Welpen ist der ÖCNHS Zuchtwart zwecks Terminvereinbarung für die Wurfabnahme zwingend zu verständigen. Der Verständigung erfolgt per E-Mail (Zuchtwart: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit der Übermittlung des Eintragungsformulars für die Welpen.
2. Bis Ende der 7. Lebenswoche der Welpen erfolgt die Wurfabnahme vom Vertrauenstierarzt des Züchters in Anwesenheit eines ÖCNHS-Clubbeauftragten. Die Welpen werden mit einem Micro-Chip gekennzeichnet, bzw. der Mikro-Chip überprüft. Der Tierarzt wird den Allgemeinzustand der Welpen und die Mutterhündin begutachten sowien eine tieräztliche Kontrolle der Welpen auf korrektes Gebiss, bereits vorhandene Hoden, Nabelbruch, Wolfskrallen, Knickrute ect. durchführen. Weiters ist das Datum der Impfungen und Entwurmungen auf dem Wurfabnahmeprotokoll einzutragen.
3. Am Ende der Wurfabnahme ist das Probematerial mittels Backenabstrich gem. "Anweisung zur Zellenentnahme mittels Backenabstrich" für die Erstellung eines DNA-Profiles und den Abstammungsnachweis zu entnehmen!!
4. Der ÖCNHS-Clubbeauftragte kontrolliert die Identität der Mutterhündin (Microchip). Eine Kopie des Wurfabnahmeprotokolls wird vom ÖCNHS-Zuchtbeauftragten dem Züchter übergeben. Diese Übergabe ist vom Züchter mit seiner Unterschrift zu bestätige
5. NACH DER KENNZEICHNUNG DER WELPEN UND ABNAHME DER BACKENABSTRICHE, SIND FOLGENDE UNTERLAGEN ZWECKS AUSSTELLUNG VON ABSTAMMUNGSURKUNDEN AN DEN ÖCNHS-CLUBBEAUFTRAGTEN, DER DIE ÜBERNAHME SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, ZU ÜBERGEBEN:
Original Deckbescheinigung mit Original-Unterschriften
Original Eintragungsformular mit Original-Unterschrift
Original Wurfabnahmeprotokoll über die erfolgte Wurfkennzeichnung und die Wurfabnahmemit Original-Unterschriften von Tierarzt, Züchter und ÖCNHS-Clubbeauftragten
Original Abstammungsurkunde der Mutterhündin ÖKV/FCI
Ev. Kopien von Championatsurkunden und Ausstellungsbewertungen der Mutterhündin (können auf Wunsch in den Abstammungsurkunden der Welpen eingetragen werden).
Aktueller Augenbefund der Mutterhündin (Kopie, wenn noch nicht auf der Abstammungsurkunde eingetragen).
Kopie der Abstammungsurkunde des Deckrüden mit Rückseite
Ev. Kopien von Championatsurkunden und Ausstellungsbewertungen des Deckrüden (können auf Wunsch in den Abstammungsurkunden der Welpen eingetragen werden).
Kopien der Ausstellungsbewertungen des Deckrüden von ÖKV bzw. FCI Ausstellungen (für Rüden, die nicht im österreichischen Hundezuchtbuch eingetragen sind).
Hüftgelenksbefund des Deckrüden (Kopie, wenn noch nicht auf der nAbstammungsurkunde eingetragen).
Aktueller Augenbefund des Deckrüden (Kopie, wenn noch nicht auf der Abstammungsurkunde eingetragen):
Zuchtstättenkarte in Kopie
Pro Welpe je 2 Mikro-Chip-Klebeabschnitte (1x Wurfabnahmeformular, 1x ins Kuvert für AT Welpe)
DNA-Profil der Elterntiere oder DNA-Probenmaterial und DNA-Probenmaterial pro Welpe!
6. Nach Vorliegen aller notwendigen Zuchtunterlagen erfolgt seitens des ÖCNHS die Anfertigung der Abstammungsnachweise und deren Übersendung an den Züchter durch den Österreichischen Kynologenverband.
Formulare: