HD Untersuchung

  • 21 Mai

ÖCNHS Richtlinien für das internationale Hüftgelenkszertifikat:

 


HD – auf Grund von Erkenntnissen des Hohenheimer Kreises bezüglich der HD - Untersuchung hat der Vorstand beschlossen, die Möglichkeit eines „Nachröntgen“ bis zum Alter bis max. 3 Jahren anzubieten.

Der Ablauf ist wie bei der HD-Untersuchung nach den HD-Richtlinien – sollte sich durch das Nachröntgen der Erstbefund ändern, ist das Ergebnis des Nachröntgen bindend. (Sowohl eine Verbesserung, als auch eine mögliche Verschlechterung)

Gerade bei Hündinnen wurde festgestellt, dass durch die hormonellen Einflüsse knapp vor, während und knapp nach der Läufigkeit (Lockerung der Bänder) andere HD-Befunde als bei Röntgenaufnahmen zwischen den einzelnen Läufigkeiten möglich waren. Ebenso konnte festgestellt werden, dass sich eine HD-Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt als zu dem gerade erreichten Alter von 12, bzw. 15 Monaten auf Grund der weiter fortgeschrittenen „Skelettreife“ mitunter positiver auf den Befund auswirken konnte. Von einer Erhöhung des Mindestalters für die HD-Untersuchung (wie bei anderen VK schon vorgenommen) sehen wir aber ab. Es bleibt daher jedem Einzelnen überlassen, welchen Zeitpunkt er für die HD-Untersuchung wählt.

 

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