ABSTAMMUNGSNACHWEIS mit dem Prädikat "AUSLESEZUCHT"

  • 21 Mai

 

siehe Anhang 2 der Zucht- und Eintragungsordnung (ZEO) des ÖCNHS zu § 6 (9):

Bei Erfüllung folgender Kriterien vergibt der ÖCNHS das Prädikat 'AUSLESEZUCHT':

  1. Das beabsichtigte Zuchtvorhaben zur Erreichung des Prädikats 'AUSLESEZUCHT' des ÖCNHS ist dem Zuchtwart des ÖCNHS vor der geplanten Zuchtverwendung mitzuteilen.

  2. Jedes der beiden Elterntiere muss mindestens dreimal vor der Zuchtverwendung im Rahmen von internationalen oder nationalen Hundeausstellungen des  ÖKV mit der Formwertnote 'VORZÜGLICH' bewertet worden sein, wobei alle 'VORZÜGLICH' zwingend in den Erwachsenen Klassen (Zwischen-, Offenen-, Gebrauchshunde-, Champion Klasse) erreicht werden müssen. 

  3. Von beiden Elterntieren muss ein HD-Befund (Hüftgelenksröntgenbefund) gemäß den Richtlinien der wissenschaftlichen Kommission der FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE (FCI) vorliegen (siehe Anhang 1 der ZEO des ÖCNHS) und der Befund muss HD-A (HD-frei) ergeben.

  4. Von beiden Elterntieren muss ein Befund über Schulter- und Ellbogenuntersuchung vorliegen und der Befund muss Schultergelenk OCD-frei und Ellbogengelenk OCD/ED-frei ergeben.

  5. Von beiden Elterntieren muss vor jeder Zuchtverwendung ein gültiger Augenbefund durch einen Tierarzt des Arbeitskreises Veterinärophthalmologie (AKVO) vorliegen, welcher die Freiheit von erbbedenklichen Augenerkrankungen bestätigt.

  6. Von beiden Elterntieren muss eine vet. med. Bestätigung eines Tierarztes über eine erfolgte Gebisskontrolle vorgelegt werden. Der Befund muss ein korrektes, vollständiges Scherengebiss bestätigen.

  7. Von beiden Elterntieren muss ein DNA-Identitätsnachweis vorliegen, und von den Welpen muss ein DNA-Abstammungsnacheis erbracht werden.

  8. Die Vergabe des Prädikats 'Auslesezucht' ist an keine Mitgliedschaft an den ÖCNHS gebunden!

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